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Steuern

Tätigkeitsbereiche
Die unendliche Geschichte: Umsatzsteuer

Mit welchem Problem soll man anfangen?
Allein das Hin und Her mit dem Mehrwertsteuersatz hat die Fehlerquote massiv erhöht - und wenn man den Aussagen Glauben schenken kann, schießt sich die Finanzverwaltung mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Nachschau gerade auf dieses Thema ein!

Oder wie wäre es mit der Prüfpflicht zur USt-ID-Nummer als eine der Voraussetzungen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung? Wann und wie häufig ist die Nummer zu überprüfen, welche Risikokateorien sind zu bilden, wie ist die Abfrage zu dokumentieren? Die Finanzgerichte sind keine große Hilfe!

Überhaupt: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb, Reverse Charge-Verfahren - die Liste ist schier endlos! Das Ganze "garniert" mit den zolltechnischen Besonderheiten aufgrund des Brexit.

Und dann noch als "neue Mitspieler" die öffentliche Verwaltung und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Verpflichtung, umsatzsteuerrelevante Sachverhalte zu identifizieren und entsprechend zu erfassen.

Sollten Sie sich je die Frage gestellt haben, ob ein Steuer-IKS sinnvoll und notwendig ist, dann entscheiden Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse als "Minimum" für ein eigenständiges USt-IKS!

Noch ein Beispiel gefällig?

"Trockene Brötchen sind kein Arbeitslohn" - "Auf den Belag kommt es an" - unter diesen beiden launig-treffenden Überschriften wurde die "nächste Runde" der Abgrenzung zwischen Mahlzeit und Annehmlichkeit im Lohnsteuerrecht eingeläuten. Nur eine Entscheidung, mit der sich der zuständige Sachbearbeiter herumschlägt. Wie können die Anforderungen (zumindest halbwegs sicher) kontrolliert und das Ergebnis dokumentiert werden? Wäre vielleicht ein Entscheidungsbaum hilfreich?


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