GoBD - Interne Kontrollen & Compliance

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GoBD

Tätigkeitsbereiche
Spätestens seit dem Geschäftsjahr 2015 ist ein Internes Kontrollsystem in das "steuerliche Bewusstsein" eines jeden Unternehmens gerückt - vollkommen unabhängig von seiner Größe.
"Schuld" daran sind die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" des BMF vom 14.11.2014. Gemäß Randziffer 100 hat der Steuerpflichtiger für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften Kontrollen einzurichten, auszuüben und zu protokollieren.

Noch weiter verstärkt wurde der Druck durch den Anwendungserlass des BMF zu § 153 AO vom 23.05.2016, wonach bei einer strafbefreienden Selbstanzeige ein entsprechend ausgerichtetes IKS den Anfangsverdacht der vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung zumindest abmildern kann.
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